Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.3 E-GOVG CH-SG

Art. 17 Gesetz über E-Government (E-GovG) - e) Revisionsstelle

II. E-Government-Zusammenarbeit von Kanton und politischen Gemeinden - 1. Organisation
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Art. 17 E-GovG · e) Revisionsstelle

1. Revisionsstelle ist die kantonale Finanzkontrolle. Sie prüft jährlich die Jahresrechnung und erstattet dem Kooperationsgremium Bericht über das Ergebnis.

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