Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.21 CH-SG

Art. 26 Verordnung über die Informatiksicherheit - Vollzugsbeginn

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 26 Verordnung über die Informatiksicherheit · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. März 2004 angewendet.

← Art. 25 Verordnung über die Informatiksicherheit Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →