142.1
DSGLCD
CH-SG
Art. 6 Datenschutzgesetz (DSG) - Besondere Fälle a) Systematische Beschaffung
II. Bearbeitung von Personendaten
Art. 6 DSG · Besondere Fälle a) Systematische Beschaffung
1. Das öffentliche Organ gibt bei einer systematischen Beschaffung von Personendaten durch Fragebogen oder andere Formen von Umfragen bei einer Vielzahl von Personen bekannt
a) Zweck und Rechtsgrundlage der Bearbeitung;
b) an der Beschaffung beteiligte Behörde oder Dienststelle;
c) die Kategorien der Empfängerinnen und Empfänger der beschafften Personendaten.