Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.1 DSGLCD CH-SG

Art. 6 Datenschutzgesetz (DSG) - Besondere Fälle a) Systematische Beschaffung

II. Bearbeitung von Personendaten
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Art. 6 DSG · Besondere Fälle a) Systematische Beschaffung

1. Das öffentliche Organ gibt bei einer systematischen Beschaffung von Personendaten durch Fragebogen oder andere Formen von Umfragen bei einer Vielzahl von Personen bekannt

a) Zweck und Rechtsgrundlage der Bearbeitung;

b) an der Beschaffung beteiligte Behörde oder Dienststelle;

c) die Kategorien der Empfängerinnen und Empfänger der beschafften Personendaten.

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