142.1
DSGLCD
CH-SG
Art. 33 Datenschutzgesetz (DSG) - Empfehlungen
V. Fachstelle für Datenschutz - 2. Zuständigkeit
Art. 33 DSG · Empfehlungen
1. Die Fachstelle für Datenschutz gibt Empfehlungen ab und unterbreitet diese dem öffentlichen Organ zur schriftlichen Stellungnahme
a) wenn sie Mängel bei der Bearbeitung von Personendaten feststellt;
b) bei beabsichtigter Bearbeitung von Personendaten mit besonderen Risiken für den Schutz der Grundrechte.