Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.1 DSGLCD CH-SG

Art. 33 Datenschutzgesetz (DSG) - Empfehlungen

V. Fachstelle für Datenschutz - 2. Zuständigkeit
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Art. 33 DSG · Empfehlungen

1. Die Fachstelle für Datenschutz gibt Empfehlungen ab und unterbreitet diese dem öffentlichen Organ zur schriftlichen Stellungnahme

a) wenn sie Mängel bei der Bearbeitung von Personendaten feststellt;

b) bei beabsichtigter Bearbeitung von Personendaten mit besonderen Risiken für den Schutz der Grundrechte.

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