Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.81 CH-SG

Art. 7 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude - Kantonsratssaal und Ratsstübli

II. Nutzungsarten
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude · Kantonsratssaal und Ratsstübli

1. Kantonsratssaal und Ratsstübli stehen für Veranstaltungen mit politischem, kulturellem, sozialem oder wirtschaftlichem Bezug zum Kanton zur Verfügung.

2. Das Ratsstübli kann von Nutzenden gemeinsam mit dem Kantonsratssaal benutzt werden. Eine ausschliesslich auf das Ratsstübli beschränkte Nutzung ist ausgeschlossen.

← Art. 6 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude Sachlicher Geltungsbereich Art. 8 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →