141.81
CH-SG
Art. 6 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude - Pfalzkeller sowie Forum des Pfalzkellers und Hofkeller
II. Nutzungsarten
Art. 6 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude · Pfalzkeller sowie Forum des Pfalzkellers und Hofkeller
1. Pfalzkeller sowie Forum des Pfalzkellers und Hofkeller können insbesondere benutzt werden für
a) Kongresse und Versammlungen;
b) Vorträge und Seminare;
c) Firmenanlässe und Personaltagungen;
d) Empfänge, Ehrungen und Jubiläumsanlässe;
e) Musik- und Theaterdarbietungen sowie Ausstellungen;
f) Medienkonferenzen;
g) politische und militärische Veranstaltungen.
2. Pfalzkeller sowie Forum des Pfalzkellers und Hofkeller können für Bankette und Apéros sowie Stehimbisse und Stehapéros benutzt werden.