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141.81 CH-SG

Art. 26 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude - Vollzugsbeginn

V. Schlussbestimmungen
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Art. 26 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2012 angewendet.

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