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141.81 CH-SG

Art. 10 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude - Gesuch a) Einreichung

III. Nutzungsbewilligung
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Art. 10 Verordnung über die Raumnutzung im Regierungsgebäude · Gesuch a) Einreichung

1. Wer einen Raum nutzen möchte, reicht der Raumnutzung der Staatskanzlei das Nutzungsgesuch ein.

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