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141.41 DELV CH-SG

Art. 3 Delegationsverordnung (DelV) - 2. Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter

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Art. 3 DelV · 2. Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter

1. Die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter trifft verfahrensleitende Anordnungen nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Mai 1965 (VRP), insbesondere

a) Ermittlung des Sachverhalts und Erhebung der Beweise nach Art. 12 VRP;

b) Fristansetzung nach Art. 17 Abs. 1, Art. 48 Abs. 2 und Art. 50 Abs. 2 VRP;

c) Einladung zur Vernehmlassung nach Art. 15 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 1 VRP;

d) Erhebung eines Kostenvorschusses nach Art. 96 Abs. 1 VRP;

e) Sistierung des Verfahrens und Aufhebung der Sistierung;

f) Abschreibung nach Art. 57 und Art. 96 Abs. 2 VRP, soweit nicht die Leiterin oder der Leiter des Rechtsdienstes zuständig ist.

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