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141.31 CH-SG

Art. 14 Regierungsratsbeschluss über die Übertragung von Befugnissen des Regierungsrates auf die Departemente - Vollzugsbeginn

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Art. 14 Regierungsratsbeschluss über die Übertragung von Befugnissen des Regierungsrates auf die Departemente · Vollzugsbeginn

1. Dieser Regierungsratsbeschluss gelangt ab 1. Dezember 1966 zur Anwendung.

2. Art. 10 und 13 treten nach der Genehmigung durch den Bundesrat am 1. März 1967 in Vollzug.

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