141.31
CH-SG
Art. 14 Regierungsratsbeschluss über die Übertragung von Befugnissen des Regierungsrates auf die Departemente - Vollzugsbeginn
Art. 14 Regierungsratsbeschluss über die Übertragung von Befugnissen des Regierungsrates auf die Departemente · Vollzugsbeginn
1. Dieser Regierungsratsbeschluss gelangt ab 1. Dezember 1966 zur Anwendung.
2. Art. 10 und 13 treten nach der Genehmigung durch den Bundesrat am 1. März 1967 in Vollzug.