Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.31 CH-SG

Eigentumsbeschränkungen für verbesserte Grundstücke, Ausnahmebewilligungen

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Für Bewilligungen zur Zerstückelung und zur Zweckentfremdung von Grundstücken, die Gegenstand von staatlich unterstützten Bodenverbesserungen gebildet haben, ist das Volkswirtschaftsdepartement zuständig.

2. Das Volkswirtschaftsdepartement verfügt auch über die Rückforderung der anteilmässigen Subventionen.

1. Das Bau- und Umweltdepartement ist zuständig für Bewilligungen für Bau und Betrieb von Eisenbahnen, Seilbahnen und Skiliften.

1. Dieser Regierungsratsbeschluss gelangt ab 1. Dezember 1966 zur Anwendung.

2. Art. 10 und 13 treten nach der Genehmigung durch den Bundesrat am 1. März 1967 in Vollzug.

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