Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.3 GeschR CH-SG

Art. 38 Geschäftsreglement der Regierung und der Staatskanzlei (GeschR) - Vollzug; Aufhebung bisherigen Rechtes

V. Schlussbestimmungen
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Art. 38 GeschR · Vollzug; Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Dieses Reglement gelangt ab 1. Januar 1952 zur Anwendung. Das Geschäftsreglement des Regierungsrates und der Staatskanzlei vom 7. August 1942 wird aufgehoben.

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