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141.3 GeschR CH-SG

Art. 22 Geschäftsreglement der Regierung und der Staatskanzlei (GeschR) - Departement des Innern

III. Departemente
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Art. 22 GeschR · Departement des Innern

1. In den Geschäftsbereich des Departementes des Innern fallen

a)* Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausübung von politischen Rechten;

b)* Aufsicht über den gesetzmässigen Bestand der Behörden (mit Ausnahme der Organe der Zivil- und Strafrechtspflege);

c) Aufsicht über die politischen Gemeinden und die Spezialgemeinden, soweit nicht andere Departemente zuständig sind;

cbis) Änderungen im Bestand der Gemeinden;

cter) Vollzug der Gesetzgebung über den Finanzausgleich;

d) ...

dbis) Amtsnotariat, Handelsregister, Grundbuchwesen, Vormundschafts- und Kindesrecht, kantonale Gesetzgebung und administrative Anwendung des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts;

e) konfessionelle Angelegenheiten;

f) Begräbniswesen;

g) Bürgerrecht und Zivilstand;

gbis) Pflegekinderwesen;

gter) Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (ohne Sonderschulen);

gquater)* ...

gquinquies) gemischte Einrichtungen nach dem Sozialhilfegesetz;

gsexies)* Adoption und Herkunftssuche;

h)* Sozialhilfe, soweit nicht andere Departemente zuständig sind, sowie die soziale Sicherung der Bevölkerung, namentlich von Familien, Kindern, Jugendlichen, Alleinstehenden, Betagten und Behinderten;

i) Sozialversicherungen, soweit nicht andere Departemente zuständig sind;

ibis) Gleichstellung von Mann und Frau;

iter) Integrationsförderung;

j)* Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie Menschenhandel;

k) Staats- und Stiftsarchiv sowie Bibliotheken;

l)* Kulturförderung und Kulturerbe einschliesslich Denkmalpflege und Archäologie;

lbis) Lotteriefonds-Beitragswesen;

m) Amtsbürgschaftsgenossenschaften;

n) ...

nbis) ...

o) ...

p) ...

q) ...

r) ...

s) ...

t) ...

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