Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.2 GeschO CH-SG

Art. 30 Geschäftsordnung der Regierung (GeschO) - Vollzugsbeginn

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 30 GeschO · Vollzugsbeginn

1. Diese Geschäftsordnung wird ab 1. Juli 1997 angewendet.

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