140.3
PUBG
CH-SG
Art. 32 Publikationsgesetz (PubG) - c) massgebliche Ausgabe
III. Übergangsbestimmungen
Art. 32 PubG · c) massgebliche Ausgabe
1. Für Erlasse, die nach Art. 31 dieses Erlasses in der Gesetzessammlung weitergeführt werden, ist die elektronische Ausgabe der Gesetzessammlung massgeblich.
2. Für elektronisch nicht zugängliche Erlasse der chronologischen Gesetzessammlung bleibt deren gedruckte Ausgabe massgeblich.