Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.3 PUBG CH-SG

Art. 29 Publikationsgesetz (PubG) - Rechtswirkung

II. Amtliche Publikationen der Gemeinden
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Art. 29 PubG · Rechtswirkung

1. Die amtliche Publikation der Gemeinde gilt mit der Veröffentlichung als bekannt.

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