140.3
PUBG
CH-SG
Art. 28 Publikationsgesetz (PubG) - Massgebliche Ausgabe
II. Amtliche Publikationen der Gemeinden
Art. 28 PubG · Massgebliche Ausgabe
1. Wird die Publikationsplattform als amtliches Publikationsorgan bestimmt, ist die auf der Publikationsplattform veröffentlichte Ausgabe der amtlichen Publikation massgeblich.
2. Wird die Rechtssammlung der Gemeinde auf einer elektronischen Plattform veröffentlicht, ist die elektronische Ausgabe massgeblich.