Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.3 PUBG CH-SG

Art. 28 Publikationsgesetz (PubG) - Massgebliche Ausgabe

II. Amtliche Publikationen der Gemeinden
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Art. 28 PubG · Massgebliche Ausgabe

1. Wird die Publikationsplattform als amtliches Publikationsorgan bestimmt, ist die auf der Publikationsplattform veröffentlichte Ausgabe der amtlichen Publikation massgeblich.

2. Wird die Rechtssammlung der Gemeinde auf einer elektronischen Plattform veröffentlicht, ist die elektronische Ausgabe massgeblich.

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