Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.3 PUBG CH-SG

Art. 27 Publikationsgesetz (PubG) - Amtliches Publikationsorgan

II. Amtliche Publikationen der Gemeinden
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Art. 27 PubG · Amtliches Publikationsorgan

1. Der Rat bestimmt die Publikationsplattform nach Art. 22 dieses Erlasses, eine oder mehrere Zeitungen oder ein Mitteilungsblatt, das allen Haushalten zugestellt wird, als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde.

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