Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.3 PUBG CH-SG

Art. 26 Publikationsgesetz (PubG) - Rechtssammlung

II. Amtliche Publikationen der Gemeinden
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Art. 26 PubG · Rechtssammlung

1. Der Rat veröffentlicht die Rechtssammlung der Gemeinde in geeigneter Weise.

2. Die Rechtssammlung kann auf einer elektronischen Plattform veröffentlicht werden.

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