Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.3 PUBG CH-SG

Art. 22 Publikationsgesetz (PubG) - Publikationsplattform

I. Amtliche Publikationen des Kantons - 3. Amtsblatt
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Art. 22 PubG · Publikationsplattform

1. Das Amtsblatt wird auf einer über das Internet zugänglichen Publikationsplattform in elektronischer Form veröffentlicht.

2. Die Regierung kann vorsehen, dass weitere Inhalte auf der Publikationsplattform veröffentlicht werden.

3. Die Publikationsplattform enthält keine Werbung.

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