140.3
PUBG
CH-SG
Art. 17 Publikationsgesetz (PubG) - Massgebliche Ausgabe
I. Amtliche Publikationen des Kantons - 2. Gesetzessammlung
Art. 17 PubG · Massgebliche Ausgabe
1. Massgeblich ist die elektronische Ausgabe der Gesetzessammlung. Die chronologische und die systematische Gesetzessammlung sind in gleicher Weise verbindlich.
2. Bei Veröffentlichung durch Verweis ist die Ausgabe massgeblich, auf die verwiesen wird.