Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
140.1 STVG CH-SG

Art. 56 Staatsverwaltungsgesetz (StVG) - Verpflichtungen a) ohne zeitlichen Spielraum

III. Finanzhaushalt - 2. Ausgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (104 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 56 StVG · Verpflichtungen a) ohne zeitlichen Spielraum

1. Leistungen an Dritte, auf die ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht, dürfen zugesichert und ausgerichtet werden, auch wenn der erforderliche Kredit noch nicht gewährt ist.

← Art. 55 StVG Staatsverwaltungsgesetz (StVG) - Geltungsbereich Art. 57 StVG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →