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140.1 STVG CH-SG

Art. 16e Staatsverwaltungsgesetz (StVG) - b) Inhalt

II. Organisation und Zuständigkeit von Regierung und Verwaltung - 1. Regierung
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Art. 16e StVG · b) Inhalt

1. Der Aufgaben- und Finanzplan enthält die für die mittelfristige Planung und Steuerung der Staatstätigkeit notwendigen Informationen. Er berücksichtigt zudem

a)* ...

abis)* die Entwicklungen des Umfelds, die finanzpolitischen Rahmenbedingungen und die Perspektiven des Kantons;

ater)* die zur Erreichung der strategischen Ziele der Schwerpunktplanung relevanten Leistungsbereiche und eine Einschätzung ihrer Auswirkungen auf die Ressourcen;

b) ...

bbis)* das priorisierte Investitionsprogramm;

c)* für die drei dem Budget folgenden Kalenderjahre

1.* Ertrag und Aufwand der Erfolgsrechnung sowie Einnahmen und Ausgaben der Investitionsrechnung;

2.* Gesetzesvorhaben und ihre Folgen für die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung.

d)* ...

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