140.1
STVG
CH-SG
Art. 16e Staatsverwaltungsgesetz (StVG) - b) Inhalt
II. Organisation und Zuständigkeit von Regierung und Verwaltung - 1. Regierung
Art. 16e StVG · b) Inhalt
1. Der Aufgaben- und Finanzplan enthält die für die mittelfristige Planung und Steuerung der Staatstätigkeit notwendigen Informationen. Er berücksichtigt zudem
a)* ...
abis)* die Entwicklungen des Umfelds, die finanzpolitischen Rahmenbedingungen und die Perspektiven des Kantons;
ater)* die zur Erreichung der strategischen Ziele der Schwerpunktplanung relevanten Leistungsbereiche und eine Einschätzung ihrer Auswirkungen auf die Ressourcen;
b) ...
bbis)* das priorisierte Investitionsprogramm;
c)* für die drei dem Budget folgenden Kalenderjahre
1.* Ertrag und Aufwand der Erfolgsrechnung sowie Einnahmen und Ausgaben der Investitionsrechnung;
2.* Gesetzesvorhaben und ihre Folgen für die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung.
d)* ...