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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 96 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Rückkommensanträge

III. Verfahren des Kantonsrates - 2. Beratungen - b) Vorlagen
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Art. 96 GeschKR · Rückkommensanträge

1. Die Präsidentin oder der Präsident fragt am Ende der Spezialdiskussion, ob Rückkommensanträge gestellt werden.

2. Die Antragstellerin oder der Antragsteller kann darlegen, wie sie oder er die Vorlage im Fall des Rückkommens geändert sehen will.

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