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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 77 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Grundsatz

III. Verfahren des Kantonsrates - 1. Sessionen und Sitzungen - b) Öffentlichkeit
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Art. 77 GeschKR · Grundsatz

1. Die Verhandlungen des Kantonsrates sind öffentlich.

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