131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 73 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - b) Tagesordnung
III. Verfahren des Kantonsrates - 1. Sessionen und Sitzungen - a) Organisation
Art. 73 GeschKR · b) Tagesordnung
1. Die Tagesordnung des ersten Sitzungstages einer Session wird dem Geschäftsverzeichnis beigefügt.
2. Die Tagesordnung der weiteren Sitzungstage wird am Vortag im Ratssaal ausgeteilt.
3. Die Präsidentin oder der Präsident bestimmt die Tagesordnung.