Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 73 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - b) Tagesordnung

III. Verfahren des Kantonsrates - 1. Sessionen und Sitzungen - a) Organisation
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Art. 73 GeschKR · b) Tagesordnung

1. Die Tagesordnung des ersten Sitzungstages einer Session wird dem Geschäftsverzeichnis beigefügt.

2. Die Tagesordnung der weiteren Sitzungstage wird am Vortag im Ratssaal ausgeteilt.

3. Die Präsidentin oder der Präsident bestimmt die Tagesordnung.

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