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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 66 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Protokollersatz

II. Verfahren der Kommissionen - 4. Protokoll
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Art. 66 GeschKR · Protokollersatz

1. Die Anträge der Redaktionskommission treten an die Stelle eines Sitzungsprotokolls.

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