131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 65 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Allgemeines
II. Verfahren der Kommissionen - 4. Protokoll
Art. 65 GeschKR · Allgemeines
1. Das Kommissionsprotokoll situiert die Kommissionssitzung und macht sie nachvollziehbar.
2. Es enthält wenigstens
a)* den wesentlichen Verlauf der Sitzung;
b)* die Anträge und deren Begründung;
c)* die Beschlüsse der Kommission.
3. Über die Spezialdiskussion von Vorlagen mit rechtsetzenden Erlassen und ihnen gleichgestellten Beschlüssen wird ein ausführliches Protokoll geführt.
4. Ein Kommissionsmitglied kann verlangen, dass eine Erklärung wörtlich protokolliert wird.