131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 64 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Medienorientierung
II. Verfahren der Kommissionen - 3. Anträge und Berichte an den Kantonsrat
Art. 64 GeschKR · Medienorientierung
1. Die Kommission kann über das Ergebnis ihrer Beratungen eine Medienmitteilung veröffentlichen oder in geeigneten Fällen eine Medienkonferenz organisieren lassen.
2. Minderheitsmeinungen und -anträge sind angemessen zu berücksichtigen.