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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 6 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - c) Fraktionspräsidentinnen und Fraktionspräsidenten

I. Organisation und Befugnisse - 2. Präsidium
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Art. 6 GeschKR · c) Fraktionspräsidentinnen und Fraktionspräsidenten

1. Die Fraktionspräsidentinnen und Fraktionspräsidenten können sich an den Sitzungen des Präsidiums ausnahmsweise vertreten lassen.

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