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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 46bis Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Parlamentarischer Kommissionsdienst

I. Organisation und Befugnisse - 7. Parlamentsdienste
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Art. 46bis GeschKR · Parlamentarischer Kommissionsdienst

1. Der parlamentarische Kommissionsdienst unterstützt die Kommissionen und die Vertretungen des Kantonsrates, indem er insbesondere

a) die Geschäftsführung besorgt;

b) Protokolle und Beschlüsse ausfertigt und zustellt;

bbis)* Beratungsunterlagen und weitere Dokumente zustellt;

c) Unterlagen vermittelt, die der Dokumentation dienen;

d) Abklärungen vornimmt und über das Ergebnis berichtet;

e)* Verfahrens-, Rechts- und Sachauskünfte unmittelbar erteilt oder Anfragen an das zuständige Departement weiterleitet;

ebis)* die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von Kommissionen und Vertretungen informiert;

f)* weitere ihm vom Präsidium und im Einzelfall von der Kommissionspräsidentin oder dem Kommissionspräsidenten übertragene Aufgaben erfüllt.

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