131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 46bis Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Parlamentarischer Kommissionsdienst
I. Organisation und Befugnisse - 7. Parlamentsdienste
Art. 46bis GeschKR · Parlamentarischer Kommissionsdienst
1. Der parlamentarische Kommissionsdienst unterstützt die Kommissionen und die Vertretungen des Kantonsrates, indem er insbesondere
a) die Geschäftsführung besorgt;
b) Protokolle und Beschlüsse ausfertigt und zustellt;
bbis)* Beratungsunterlagen und weitere Dokumente zustellt;
c) Unterlagen vermittelt, die der Dokumentation dienen;
d) Abklärungen vornimmt und über das Ergebnis berichtet;
e)* Verfahrens-, Rechts- und Sachauskünfte unmittelbar erteilt oder Anfragen an das zuständige Departement weiterleitet;
ebis)* die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von Kommissionen und Vertretungen informiert;
f)* weitere ihm vom Präsidium und im Einzelfall von der Kommissionspräsidentin oder dem Kommissionspräsidenten übertragene Aufgaben erfüllt.