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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 4 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Präsidium a) Zusammensetzung

I. Organisation und Befugnisse - 2. Präsidium
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Art. 4 GeschKR · Präsidium a) Zusammensetzung

1. Das Präsidium des Kantonsrates setzt sich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten, drei Stimmenzählerinnen und Stimmenzählern sowie den Fraktionspräsidentinnen und Fraktionspräsidenten zusammen.

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