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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 34 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Anspruch auf Unterlagen und Auskünfte

I. Organisation und Befugnisse - 5. Mitglieder
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Art. 34 GeschKR · Anspruch auf Unterlagen und Auskünfte

1. Die Mitglieder haben unentgeltlich Anspruch auf

a) die staatlichen Veröffentlichungen, die zur Ausübung ihres Amtes erforderlich sind;

b) mündliche oder schriftliche Auskünfte über Sach- und einfache Rechtsfragen, wenn die Auskünfte für die Abklärung eines Antrages oder eines Vorstosses notwendig sind.

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