Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 33 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Rechte

I. Organisation und Befugnisse - 5. Mitglieder
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Art. 33 GeschKR · Rechte

1. Die Mitglieder haben das Recht

a) sich an der Diskussion zu beteiligen;

b) zu Vorlagen und zum Verfahren Anträge zu stellen;

c) Motionen, Postulate, Interpellationen und Einfache Anfragen einzureichen.

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