131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 33 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Rechte
I. Organisation und Befugnisse - 5. Mitglieder
Art. 33 GeschKR · Rechte
1. Die Mitglieder haben das Recht
a) sich an der Diskussion zu beteiligen;
b) zu Vorlagen und zum Verfahren Anträge zu stellen;
c) Motionen, Postulate, Interpellationen und Einfache Anfragen einzureichen.