Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 31ter Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - b) Register

I. Organisation und Befugnisse - 5. Mitglieder
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Art. 31ter GeschKR · b) Register

1. Die Parlamentsdienste führen ein Register über die Angaben der Ratsmitglieder.

2. Das Register ist öffentlich.

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