Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 27 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Sekretariate

I. Organisation und Befugnisse - 4. Fraktionen
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Art. 27 GeschKR · Sekretariate

1. Die Fraktionssekretariate unterstützen die Mitglieder der Fraktion in der Amtstätigkeit.

2. Sie haben Anspruch auf Unterlagen und Auskünfte wie die Ratsmitglieder.

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