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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 23ter Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Vertretung des Kantonsrates und Aufgabe

I. Organisation und Befugnisse - 3bis. Vertretungen
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Art. 23ter GeschKR · Vertretung des Kantonsrates und Aufgabe

1. Der Kantonsrat kann sich durch Ratsmitglieder in interkantonalen und internationalen parlamentarischen Gremien vertreten lassen.

2. Die Aufgabe der Vertretungen richtet sich nach Ziel und Zweck der Gremien, denen sie angehören.

3. Die Vertretungen erstatten dem Kantonsrat periodisch Bericht.

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