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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 163 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Vollzugsbeginn

V. Schlussbestimmungen
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Art. 163 GeschKR · Vollzugsbeginn

1. Dieses Reglement wird ab 1. Mai 1980 angewendet.

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