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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 162 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Aufhebung bisherigen Rechts

V. Schlussbestimmungen
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Art. 162 GeschKR · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement des Grossen Rates vom 5. Mai 1953 wird aufgehoben.

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