131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 150 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Sitzungen
IV. Entschädigungen - 1. Mitglieder des Kantonsrates
Art. 150 GeschKR · Sitzungen
1. Die Mitglieder des Kantonsrates erhalten für jede Sitzung des Kantonsrates, des Präsidiums und der Kommissionen, an der sie teilnehmen, ein Taggeld.
2. Wer am gleichen Tag an zwei oder mehr Sitzungen von insgesamt wenigstens vier Stunden Dauer teilnimmt, erhält ein erhöhtes Taggeld.
3. ...
4. Mitglieder, die ausserhalb des Sitzungsorts wohnen, erhalten je Sitzungstag einen Entfernungszuschlag je Strassenkilometer der Hin- und der Rückfahrt von und zu ihrem Wohnort. Findet die Sitzung ausserhalb des Kantons St.Gallen statt, wird anstelle des Entfernungszuschlags eine Fahrtentschädigung in Höhe der Fahrtkosten erster Klasse mit dem öffentlichen Verkehr vom Wohnort zum Sitzungsort und zurück ausgerichtet.