131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 149 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Aufzeichnung a) Aufnahme im Wortlaut
III. Verfahren des Kantonsrates - 5. Protokoll und Aufzeichnung
Art. 149 GeschKR · Aufzeichnung a) Aufnahme im Wortlaut
1. Die Verhandlungen des Kantonsrates werden zur Erleichterung der Protokollführung durch technische Hilfsmittel im Wortlaut aufgenommen.
2. Der Kantonsrat kann in besonderen Fällen ein Wortprotokoll beschliessen.