131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 145 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Kantonsratsprotokoll a) Inhalt
III. Verfahren des Kantonsrates - 5. Protokoll und Aufzeichnung
Art. 145 GeschKR · Kantonsratsprotokoll a) Inhalt
1. Das Kantonsratsprotokoll enthält
a) die Bezeichnung der Beratungsgegenstände und -unterlagen;
b)* die Namen der Sprecherinnen und Sprecher mit dem wesentlichen Inhalt ihrer Ausführungen sowie mit dem Wortlaut der während der Beratung gestellten Anträge;
c) die Entscheidung des Rates über die Anträge.
2. Abstimmungsergebnis und Abstimmungsverhalten werden angegeben, wenn elektronisch abgestimmt wurde. Das Abstimmungsergebnis wird angegeben, wenn abgezählt oder geheim gewählt wurde, zusätzlich das Abstimmungsverhalten bei Abstimmung durch Namensaufruf.
3. Im Amtsblatt werden die Beschlüsse des Kantonsrates veröffentlicht, soweit sie nicht in der Gesetzessammlung veröffentlicht werden.