Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 144 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Kurzprotokoll

III. Verfahren des Kantonsrates - 5. Protokoll und Aufzeichnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (184 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 144 GeschKR · Kurzprotokoll

1. Die Parlamentsdienste veröffentlichen nach Sessionsschluss im Amtsblatt ein Kurzprotokoll über die Verhandlungen des Kantonsrates.

2. Für Beschlüsse, die nicht in der Gesetzessammlung veröffentlicht werden, ist das Kurzprotokoll massgebend.

← Art. 143bis GeschKR Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Ausübung der Befugnisse a) Grundsatz Art. 145 GeschKR →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →