131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 136 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - c) Namensaufruf
III. Verfahren des Kantonsrates - 3. Abstimmungen - c) Abstimmung ohne elektronische Abstimmungsanlage
Art. 136 GeschKR · c) Namensaufruf
1. Bei Abstimmung durch Namensaufruf wird zu Protokoll genommen, wer zugestimmt, abgelehnt, sich der Stimme enthalten oder an der Abstimmung nicht teilgenommen hat.