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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 136 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - c) Namensaufruf

III. Verfahren des Kantonsrates - 3. Abstimmungen - c) Abstimmung ohne elektronische Abstimmungsanlage
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Art. 136 GeschKR · c) Namensaufruf

1. Bei Abstimmung durch Namensaufruf wird zu Protokoll genommen, wer zugestimmt, abgelehnt, sich der Stimme enthalten oder an der Abstimmung nicht teilgenommen hat.

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