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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 131 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Teilung von Abstimmungsfragen

III. Verfahren des Kantonsrates - 3. Abstimmungen - a) allgemein
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Art. 131 GeschKR · Teilung von Abstimmungsfragen

1. Ist eine Abstimmungsfrage teilbar, so kann jedes Mitglied Teilung verlangen.

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