131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 123 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Einfache Anfrage
III. Verfahren des Kantonsrates - 2. Beratungen - c) parlamentarische Vorstösse
Art. 123 GeschKR · Einfache Anfrage
1. Die Einfache Anfrage enthält Fragen über einen Gegenstand der Staatstätigkeit. Sie wird nur von der Fragestellerin oder vom Fragesteller unterzeichnet.
2. Die Regierung antwortet in der Regel innerhalb von drei Monaten schriftlich. Die Antwort soll knapp sein und wird dem Kantonsrat elektronisch zur Verfügung gestellt.