Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 120 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - b) Antwort

III. Verfahren des Kantonsrates - 2. Beratungen - c) parlamentarische Vorstösse
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Art. 120 GeschKR · b) Antwort

1. Die Regierung antwortet in der Regel auf die nächste Session schriftlich.

2. ...

3. ...

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