131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 119 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - Interpellation a) Einreichung
III. Verfahren des Kantonsrates - 2. Beratungen - c) parlamentarische Vorstösse
Art. 119 GeschKR · Interpellation a) Einreichung
1. Die Interpellation enthält Fragen über einen Gegenstand der Staatstätigkeit.
2. Die Interpellation soll die Fragen kurz und klar umschreiben.
3. Die Präsidentin oder der Präsident weist weitschweifige Interpellationen zur Kürzung an die Erstunterzeichnenden zurück.