Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 113 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - c) Einreichung

III. Verfahren des Kantonsrates - 2. Beratungen - c) parlamentarische Vorstösse
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Art. 113 GeschKR · c) Einreichung

1. Die Motion oder das Postulat hat den Auftrag knapp zu umschreiben.

2. Die Präsidentin oder der Präsident weist weitschweifige Motionen und Postulate zur Kürzung an die Erstunterzeichnenden zurück.

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