131.11
LPRÉSGeschKR
CH-SG
Art. 113 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - c) Einreichung
III. Verfahren des Kantonsrates - 2. Beratungen - c) parlamentarische Vorstösse
Art. 113 GeschKR · c) Einreichung
1. Die Motion oder das Postulat hat den Auftrag knapp zu umschreiben.
2. Die Präsidentin oder der Präsident weist weitschweifige Motionen und Postulate zur Kürzung an die Erstunterzeichnenden zurück.