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131.11 LPRÉSGeschKR CH-SG

Art. 112 Geschäftsreglement des Kantonsrates (GeschKR) - b) Postulat

III. Verfahren des Kantonsrates - 2. Beratungen - c) parlamentarische Vorstösse
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Art. 112 GeschKR · b) Postulat

1. Das Postulat enthält den Auftrag an die Regierung, innerhalb von drei Jahren

a) über einen in die Zuständigkeit des Kantonsrates fallenden Gegenstand Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen;

b) über einen unter die Aufsicht des Kantonsrates fallenden wichtigen Gegenstand Bericht zu erstatten.

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